HIV-Aids
HIV/Aids
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion / Aids-Erkrankung (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids)
Abrechenbare EBM-Ziffern:
- 30920 - Zusatzpauschale für die Behandlung von HIV-Infizierten
- 30922 - Zuschlag I zur Gebührenordnungsposition 30920 Behandlung von HIV-Infizierten bei Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten
- 30924 - Zuschlag II zur Gebührenordnungsposition 30920 Behandlung von HIV-Infizierten bei Vorliegen HIV-assoziierter Erkrankungen und/oder Aids-definierter Erkrankungen und/oder bei Vorliegen von behandlungsbedürftigen Koinfektionen (z.B. Hepatitis B/C, Tuberkulose), ggf. bei Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten
Antragsberechtigung:
Fachärzte für
- Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder
- Allgemeinmedizin oder
- Innere Medizin oder
- Kinder- und Jugendmedizin oder
- Praktischer Arzt oder
- Arzt ohne Gebietsbezeichnung
Fachliche Qualifikation:
Durch Urkunden/ Zeugnisse/ Bescheinigungen nachzuweisen:
- eine mindestens halbjährige ganztägige oder entsprechende teilzeitliche Tätigkeit in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur kontinuierlichen medizinischen Betreuung von HIV-/ Aids-Patienten und
- die selbständige Betreuung von 25 HIV-/ Aids-Patienten unter Anleitung, die auch die Verordnung antiretroviraler Medikamente umfasst und
- 40 Fortbildungspunkte über Fortbildungen zum Thema HIV/Aids innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung