Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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HIV-Aids

Ansprechpartner

Anke Rößler

HIV/Aids

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion / Aids-Erkrankung  (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids)

Abrechenbare EBM-Ziffern:

  • 30920 - Zusatzpauschale für die Behandlung von HIV-Infizierten
  • 30922 - Zuschlag I zur Gebührenordnungsposition 30920 Behandlung von HIV-Infizierten bei Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten
  • 30924 - Zuschlag II zur Gebührenordnungsposition 30920 Behandlung von HIV-Infizierten bei Vorliegen HIV-assoziierter Erkrankungen und/oder Aids-definierter Erkrankungen und/oder bei Vorliegen von behandlungsbedürftigen Koinfektionen (z.B. Hepatitis B/C, Tuberkulose), ggf. bei Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten

Antragsberechtigung:

Fachärzte für

  • Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder
  • Allgemeinmedizin oder
  • Innere Medizin oder
  • Kinder- und Jugendmedizin oder
  • Praktischer Arzt oder
  • Arzt ohne Gebietsbezeichnung

Fachliche Qualifikation:

Durch Urkunden/ Zeugnisse/ Bescheinigungen nachzuweisen:

  • eine mindestens halbjährige ganztägige oder entsprechende teilzeitliche Tätigkeit in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur kontinuierlichen medizinischen Betreuung von HIV-/ Aids-Patienten und
  • die selbständige Betreuung von 25 HIV-/ Aids-Patienten unter Anleitung, die auch die Verordnung antiretroviraler Medikamente umfasst und
  • 40 Fortbildungspunkte über Fortbildungen zum Thema HIV/Aids innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung

Ansprechpartner

Anke Rößler