2016
EBM 2016
Der EBM als Grundlage der Abrechnung der vertragsärztlich erbrachten Leistungen ist durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene inhaltlich festzulegen. Die Leistungen werden durch den Bewertungsausschuss in Punkten bewertet. Auf Landesebene werden die in Punkten bewerteten Leistungen mit dem regionalen Punktwert 10,4361 Cent bewertet und zur Verfügung gestellt. Im Band 1 des EBM finden sich neben den abrechnungsfähigen Leistungen,
- Anhang 1 - Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen
- Anhang 3 – Aufstellung der Prüfzeiten
- Anhang 4 – Verzeichnis der nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen
Im Band 2 finden sich die operativen Proceduren (OPS) mit dem Verweis zu den damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsnummern (Anhang 2). Den Band 2 des EBM finden Sie als Browserversion zum herunterladen auf der http://www.kbv.de/html/anhang_2.php
4. Quartal 2016
3. Quartal 2016
- EBM (amtliche Fassung) - Stand: 08.07.2016
- Änderung des EBM zum 01.07.2016 - Aufnahme des Kapitels 37
- Änderung des EBM zum 01.07.2016 - Aufnahme des Kapitels 38
- Änderungen des EBM zum 01.07.2016 - Humangenetik
- 01.07.2016 Änderung und Aufnahme von Leistungen des anästhesiologischen Kapitels
- Änderungen des EBM zum 01.07.2016 - Aufnahme des Abschnitts 30.13 EBM
- KV-spezifische Bewertung des EBM-Quartals 3/2016
- Änderung des EBM vom 21.09.2016