Wir über uns
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Mitglieder und Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA.
Aktuell hat die KVSA ca. 4.300 Mitglieder. Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
- in Sachsen-Anhalt niedergelassene und zur Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zugelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten,
- am Krankenhaus angestellte ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten,
- in medizinischen Versorgungszentren, Praxen sowie Polikliniken angestellte oder niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten.
- die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in dem im SGB V festgelegten Umfang und damit die Übernahme eines gesetzlichen Sicherstellungs- und Gewährleistungsauftrages
- im Rahmen des Sicherstellungsauftrages die Gewährleistung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes für gesetzlich krankenversicherte Patienten sowie für privat- bzw. nichtversicherte Patienten durch Beschluss von Ärztekammer und KVSA
- die Gestellung der Notärzte für die Notfallrettung auf Grundlage des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in seiner jeweils aktuellen Fassung
- die Übernahme der Rechte und der Interessen der Mitglieder gegenüber Krankenkassen, anderen Kostenträgern, Politik, Öffentlichkeit, sonstigen Stellen
- die Übernahme besonderer Aufgaben durch Verordnungen auf Bundesebene
- die Beratung und die Unterstützung der Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben
- die Vertragsabschlüsse mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung und die Durchführung der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geschlossenen Gesamtverträge für ihren Bereich
- die Führung von Arztregister, den Geschäften der Zulassungs- und Berufungsgremien sowie der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
- die Übernahme von Serviceleistungen für die Mitglieder - von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten
- die Gestaltung und die Optimierung der Versorgung durch innovative Vertragskonstruktionen und Versorgungsmodelle
- das aktive Mitgestalten gesundheitspolitischer Entscheidungsprozesse
Wir sichern Ihnen die vertrauliche Behandlung der uns übermittelten Daten zu. Die Informationen der KVSA zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie hier.
Die Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung von personenbezogenen Daten i.R.v. Social-Media-Accounts gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie hier.
Die Information der betroffenen Person bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) finden Sie hier.
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds, gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V.