Strukturfonds
Strukturfonds
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds, gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V
Der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt obliegt die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten. Um die Sicherstellung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 105 Abs. 1 SGB V auf der Grundlage der Bedarfsplanung alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Mittel des Strukturfonds dienen zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Finanzierung von weiteren Projekten zur Nachwuchsgewinnung in der vertragsärztlichen Versorgung.
Strukturfondshöhe für das Jahr 2023 | 2.483.000,86 EURO |
Verwendung:
Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung, bei Praxisübernahmen oder bei der Gründung von Zweigpraxen sowie Anstellung von Ärzten | 685.890,93 EURO |
Zuschläge zur Ausbildung | 188.002,82 EURO |
Vergabe von Stipendien | 14.427,33 EURO |
Förderung von Eigeneinrichtungen | 360.134,98 EURO |
Förderung des Betriebs der Terminservicestellen | 1.125.802,30 EURO |
Förderung der Facharztweiterbildung | 108.742,50 EURO |
| 2.483.000,86 EURO |