Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Strukturfonds

Strukturfonds

Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds, gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V

Der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt obliegt die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten. Um die Sicherstellung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 105 Abs. 1 SGB V auf der Grundlage der Bedarfsplanung alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Mittel des Strukturfonds dienen zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Finanzierung von weiteren Projekten zur Nachwuchsgewinnung in der vertragsärztlichen Versorgung.

Strukturfondshöhe für das Jahr 2023
(0,2 % der MGV arztseitig, 0,2 % der MGV kassenseitig)

2.483.000,86 EURO

Verwendung:

Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung, bei Praxisübernahmen oder bei der Gründung von Zweigpraxen sowie Anstellung von Ärzten

685.890,93 EURO

Zuschläge zur Ausbildung

188.002,82 EURO

Vergabe von Stipendien

14.427,33 EURO

Förderung von Eigeneinrichtungen

360.134,98 EURO

Förderung des Betriebs der Terminservicestellen

1.125.802,30 EURO

Förderung der Facharztweiterbildung

108.742,50 EURO

 

2.483.000,86 EURO