Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Bereitschaftsdienstordnung

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Stephan Gabriel

Gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung der Änderung der Gemeinsamen Bereitschaftsdienstordnung (BDO) der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) am 28. August 2024 und der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) am 8. November 2024 wurden erforderliche Änderungen in den Regelungen der Gemeinsamen Bereitschaftsdienstordnung (BDO) beschlossen, welche mit Veröffentlichung gemäß § 16 BDO am 9. Dezember 2024 in Kraft treten.

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (sogenanntes Poolärzteurteil: Urt v. 24.10.2023, Az.: B 12 R 9/21 Rz. 19) ist es notwendig, eine enge Vertreterregelung zu vermeiden. Diese bereits mit Übergangsbeschluss der Vorstände der KVSA und der ÄKSA vorgenommene Änderung (veröffentlicht in der PRO Ausgabe 6, Juni 2024) bleibt weiterhin bestehen.

Die Möglichkeit der KVSA, anhand objektiver Kriterien ungeeignete Vertreter abzulehnen, wurde konkreter gefasst.

Ein weiterer Schwerpunkt in der erneuerten BDO liegt in der Einführung der Telemedizin, wie sie durch § 75 Abs. 1 b) Sozialgesetzbuch Fünftes Buch gefordert wird. Sie soll weitestgehend an bestehende Strukturen im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst ankoppeln, um wenig zusätzliche Belastungen zu schaffen. Dabei wurde viel Spielraum für die Ein- und Durchführung eingeräumt, sodass trotz bereitschaftsdienstbereichsübergreifender Gestaltung eine möglichst gleichmäßige und sachgerechte Verteilung umsetzbar bleibt. Zudem wurde hier die Möglichkeit der sachgerechten Einbindung von Gesundheitsberufen erfasst.

Des Weiteren ist in der neuen BDO eine detailliertere Darstellung der Teilnahmepflichten am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst aufgenommen worden, sodass die Unterschiede zwischen Zulassungsinhabern und angestellt tätigen Ärzten verdeutlicht wurden. In der Vergangenheit zeigte sich hier häufiger Aufklärungsbedarf. Die Darstellung im Dienstplan wurde ebenfalls konkreter gefasst.

Weitere Aspekte der aktualisierten BDO sind die Möglichkeit der Kooperation mit Krankenhäusern zur Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes. Außerdem wird die Option integriert, fachgebietliche Bereitschaftsdienste bei Bedarf mit Präsenzzeiten auszustatten, um die Erreichbarkeit und Inanspruchnahme dieser Dienste für alle am System beteiligten Organisationen im Bedarfsfall zu vereinfachen. Der Anwendung der strukturierten medizinischen Ersteinschätzung bei der Vermittlung der Einsätze durch die Leitstelle 116117 wird besser Rechnung getragen und sie kann eine telefonische Verbindung vom Patienten zum diensthabenden Bereitschaftsarzt in akuten Fällen ersetzen. Dies entsprach in stark frequentierten Zeiten ohnehin bereits der gelebten Praxis.

Redaktionelle Änderungen wurden ebenfalls vorgenommen, z. B. die Umbenennung der "Bereitschaftsdiensttelefonzentrale" in "Leitstelle 116117" oder der "Landesärztekammer" in "Ärztekammer Sachsen-Anhalt".

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Stephan Gabriel