Hörsturz
Akuter Hörsturz
Dieser Vertrag gilt für alle IKK-Versicherten mit Wohnort in Sachsen-Anhalt. Ziel des Vertrages ist die Implementierung einer interdiziplinär-fachübergreifenden Versorgung der an akutem Hörsturz erkrankten Versicherten durch HNO-Ärzte und Hausärzte in die ambulante ärztliche Versorgung.