Strahlentherapie
Strahlentherapie
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung von Qualitätsvoraussetzungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie)
Abrechenbare EBM-Ziffern:
- 25310 Weichstrahl- oder Orthovolttherapie
- 25320 – 25323 Hochvolttherapie
- 25330 – 25333 Brachytherapie
Fachliche Qualifikation:
- Facharztbezeichnung "Fachärztin oder Facharzt für Strahlentherapie"
- Fachkunde nach § 47 StrlSchV und Aktualisierung
- Ärzte, die nicht berechtigt sind, eine Facharztbezeichnung "Fachärztin oder Facharzt für Strahlentherapie" zu führen, müssen für Nahbestrahlungs-, Weichstrahl-, Orthovolt- und Brachytherapie ihre jeweilige fachliche Befähigung in einem Kolloquium nachweisen und dies durch ausreichende Zeugnisse belegen.
- Fachkunde nach § 47 StrlSchV und Aktualisierung