Stereotaktische Radiochirurgie
Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung von Qualitätsvoraussetzungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie)
Abrechenbare EBM-Ziffern:
- 25322 Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie
- 25323 Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei stereotaktischer Radiochirurgie
- 25348 Bestrahlungsplanung IV
Fachliche Qualifikation:
- Facharztbezeichnung "Fachärztin oder Facharzt für Strahlentherapie"
- Fachkundenachweis nach § 47 StrlSchV ggf. Aktualisierung
- Facharztbezeichnung "Fachärztin oder Facharzt für Neurochirurgie"
- Fachkundenachweis nach § 47 StrlSchV ggf. Aktualisierung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkolloquium
Apparativ-technische Anforderungen:
- Die SRS darf nur mit folgenden Bestrahlungsgeräten erbracht werden:
- dedizierte Linearbeschleuniger zur Durchführung von SRS
- stereotaxie adaptierte Linearbeschleuniger
- dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen zur Durchführung von SRS
Die Lagekontrolle des Zielvolumens während der SRS erfolgt mittels geeigneter technischer Maßnahmen (z. B. mittels Bildgebung, stereotaktischem Rahmen oder optoelektronisch).
Für die Behandlung des Vestibularisschwannoms soll die Referenzdosis im Zielvolumen mindestens 11 Gy betragen.
Indikationsstellung:
Gemäß § 13a Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie hat der Indikationsstellung zur stereotaktischen Radiochirurgie gemäß Nr. 40 sowie Nr. 41 "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung" eine begründete positive Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz zugrunde zu liegen.