Sozialpädiatrie
Sozialpädiatrie
Rechtsgrundlage:
Beschluss des Bewertungsausschusses zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 01. Januar 2015
Abrechenbare EBM-Nummern:
- GOP 04356 – Zuschlag im Zusammenhang mit der GOP 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung
- GOP 04355 – Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/ oder Abklärung
Antragsberechtigung:
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Qualifikation:
- Sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Wochenstunden gemäß dem Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“
oder
- Ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten in einem Sozialpädiatrischen Zentrum bzw. in einer interdisziplinären Frühförderstelle
Weitere Anforderungen:
Kooperation der Praxen mit Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sowie Sozialpädiatrischen Zentren