Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Röntgendiagnostik - allgemein

Ansprechpartner

Sandy Fricke

Röntgendiagnostik - allgemein

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie)

Abrechenbare EBM-Nummern:

Kap. 34 EBM Diagnostische Radiologie

Antragsberechtigung:

Fachärzte für

  • Radiologie
  • Radiologische Diagnostik
  • Diagnostische Radiologie
  • Fachärzte mit einer Weiterbildung in der fachspezifischen Röntgendiagnostik nach Weiterbildungsordnung

Fachliche Qualifikation:

  • Zeugnis über die Ausbildung in der fachgebietsspezifischen Röntgendiagnostik nach der Weiterbildungsordnung
  • Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung
  • ggf. Teilnahme an einem Kolloquium

Zusätzliche Anforderungen:

Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bescheinigung des Herstellers

Ärzte mit der Genehmigung für CT oder Diagnostische Radiologie können auch Radiologische Telekonsile mit anderen Ärzten zur Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen abrechnen. Dafür ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich ⇒ siehe Antragsformular

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Sandy Fricke