Psychiatrische, psychotherapeutische Komplexbehandlung
Psychiatrische, psychotherapeutische Komplexbehandlung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie des Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) über die berufsübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
Hintergrund:
Mit dem Versorgungsangebot wurde ein Behandlungsprogramm für Erwachsene mit insbesondere schweren psychischen Erkrankungen geschaffen, das eine engmaschige und kontinuierliche Betreuung der Patienten durch ein multiprofessionelles Team zum Inhalt hat.
Ziele:
- Verbesserung der Versorgung der Betroffenen
- weniger vermeidbare Krankenhausaufenthalte und Brüche beim Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung
- Hilfe für die Betroffenen, selbstständig und stabil zu leben
Im Mittelpunkt steht die Koordination und Kooperation der Beteiligten.
Voraussetzungen:
Mindestens 10 ambulant tätige Ärzte und Psychotherapeuten folgender Fachgebiete schließen einem Netzverbundvertrag:
- mindestens 4 Fachärzte der Fachgebiete "Psychiatrie und Psychotherapie" und/oder "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" und/oder "Nervenheilkunde" oder "Neurologie und Psychiatrie" und
- mindestens 4 ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten
Der Netzverbund schließt Kooperationsverträge mit
- mind. einem Krankenhaus mit psychiatrischer Abteilung (der regionalen Pflichtversorgung) und zusätzlich möglichst mit einem KH mit psychosomatischer Abteilung und
- mind. einer Person der folgenden Gesundheitsberufe:
- Ergotherapie
- Soziotherapie oder
- psychiatrische häusliche Krankenpflege
Im begründeten Einzelfall können weitere Leistungserbringer einbezogen werden, z.B.
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten