Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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onkologisch verantwortlicher Arzt

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Carmen Platenau

Onkologisch verantwortlicher Arzt

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen

Abrechenbare Gebührenordnungspositionen:

  • 86510 Behandlung florider Hämoblastosen enspr. § 1 Abs. 2d und e der Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
  • 86512 Behandlung solider Tumore entspr. § 1 Abs. 2 a-c unter tumorspezifischer Therapie der Onkologie-Vereinbarung (je  Behandlungsfall)
  • 86514 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für intrakavitär applizierte medikamentöse Tumortherapie gemäß der Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
  • 86516 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für die intravasal applizierte medikamentöse Tumortherapie gemäß Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
  • 86518 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für die Palliativversorgung gemäß Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
  • 86520 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für die orale medikamentöse Tumortherapie (je Behandlungsfall)

Antragsberechtigung:

  • Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
  • Facharztweiterbildung mit der Zusatzbezeichnung medikamentöse Tumortherapie oder Facharzt- bzw. Gebietsbezeichnung, die diese Inhalte erfüllt

Fachliche Qualifikation:

Folgende Nachweise (Zeugnisse/Bescheinigungen) sind der KVSA vorzulegen:

  • Nachweise und Zeugnisse über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der onkologischen Behandlungen
  • Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie"
  • Nachweis von Fallzahlen

organisatorische Voraussetzungen:

  • Kooperationsgemeinschaften von onkologisch verantwortlichen Ärzten untereinander und mit anderen Fachgebieten
  • Übernahme der Gesamtbehandlung entspr. eines einheitlichen Therapieplanes
  • Sicherstellung einer 24-stündigen Rufbereitschaft
  • Einrichtung spezieller Behandlungsplätze mit angemessener technischer Ausstattung
  • Beschäftigung von qualifiziertem Praxispersonal
  • Der onkologisch verantwortliche Arzt ist Mitglied in einem interdisziplinären onkologischen Arbeitskreis oder Tumorzentrum
  • Zusammenarbeit mit onkologischen Nachsorgeleitstellen

Zusätzliche Anforderungen:

Speziell zur Durchführung der intravasalen medikamentösen Tumortherapie:

Nachweis der fachlichen Befähigung:

  • zur Behandlung von malignen hämatologischen Systemerkrankungen und aller solider Tumoren
    • für Internisten durch die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung "Hämatologie und Onkologie"
    • für Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung, sowie von 500 Therapiezyklen bei Patienten mit soliden Tumoren
  • zur Behandlung von soliden Tumoren
    • für FÄ mit onkologischem Tätigkeitsfeld in bestimmtem Organbereichen durch die Berechtigung zum Führen der Fachgebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentationen von 200 Therapiezyklen pro Organgebiet.
    • (werden die Anforderungen für ein Organgebiet erfüllt, ist für jedes weitere Organgebiet die Dokumentation von 100 Therapiezyklen vorzulegen)
  • ggf. Teilnahme an einem Kolloquium

Ansprechpartner

Carmen Platenau