onkologisch verantwortlicher Arzt
Onkologisch verantwortlicher Arzt
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)
Abrechenbare Gebührenordnungspositionen:
- 86510 Behandlung florider Hämoblastosen enspr. § 1 Abs. 2d und e der Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
- 86512 Behandlung solider Tumore entspr. § 1 Abs. 2 a-c unter tumorspezifischer Therapie der Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
- 86514 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für intrakavitär applizierte medikamentöse Tumortherapie gemäß der Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
- 86516 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für die intravasal applizierte medikamentöse Tumortherapie gemäß Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
- 86518 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für die Palliativversorgung gemäß Onkologie-Vereinbarung (je Behandlungsfall)
- 86520 Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für die orale medikamentöse Tumortherapie (je Behandlungsfall)
Antragsberechtigung:
- Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Facharztweiterbildung mit der Zusatzbezeichnung medikamentöse Tumortherapie oder Facharzt- bzw. Gebietsbezeichnung, die diese Inhalte erfüllt
Fachliche Qualifikation:
Folgende Nachweise (Zeugnisse/Bescheinigungen) sind der KVSA vorzulegen:
- Nachweise und Zeugnisse über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der onkologischen Behandlungen
- Zusatzbezeichnung "Medikamentöse Tumortherapie"
- Nachweis von Fallzahlen
organisatorische Voraussetzungen:
- Kooperationsgemeinschaften von onkologisch verantwortlichen Ärzten untereinander und mit anderen Fachgebieten
- Übernahme der Gesamtbehandlung entspr. eines einheitlichen Therapieplanes
- Sicherstellung einer 24-stündigen Rufbereitschaft
- Einrichtung spezieller Behandlungsplätze mit angemessener technischer Ausstattung
- Beschäftigung von qualifiziertem Praxispersonal
- Der onkologisch verantwortliche Arzt ist Mitglied in einem interdisziplinären onkologischen Arbeitskreis oder Tumorzentrum
- Zusammenarbeit mit onkologischen Nachsorgeleitstellen
Zusätzliche Anforderungen:
Speziell zur Durchführung der intravasalen medikamentösen Tumortherapie:
Nachweis der fachlichen Befähigung:
- zur Behandlung von malignen hämatologischen Systemerkrankungen und aller solider Tumoren
- für Internisten durch die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung "Hämatologie und Onkologie"
- für Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung, sowie von 500 Therapiezyklen bei Patienten mit soliden Tumoren
- zur Behandlung von soliden Tumoren
- für FÄ mit onkologischem Tätigkeitsfeld in bestimmtem Organbereichen durch die Berechtigung zum Führen der Fachgebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentationen von 200 Therapiezyklen pro Organgebiet.
- (werden die Anforderungen für ein Organgebiet erfüllt, ist für jedes weitere Organgebiet die Dokumentation von 100 Therapiezyklen vorzulegen)
- ggf. Teilnahme an einem Kolloquium