Neugeborenen-Screening / Screening auf Mukoviszidose
Neugeborenen-Screening / Screening auf Mukoviszidose
Rechtsgrundlage:
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie), Abschnitt C I. Erweitertes Neugeborenen-Screening und II. Screening auf Mukoviszidose
Abrechenbare EBM-Nummern:
- 01724 - Laboruntersuchung des erweiterten Neugeborenen-Screenings
- 01725, 01726 und 01727 - Laboruntersuchungen des Screenings auf Mukoviszidose
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:
- zugelassene oder ermächtigte Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärzte, die über die Fachkunde Laboruntersuchungen oder die Zusatzweiterbildung fachgebundene Labordiagnostik verfügen und
- persönliche Erfahrung in der Erbringung von 20.000 Tandemmassenspektrometrien innerhalb des letzten Jahres vor Genehmigungserteilung oder
- persönliche Erfahrung in der regemäßigen Erbringung von Tandemmassenspektrometrien innerhalb der letzten zwei Jahre vor Genehmigungserteilung
- ggf. Teilnahme an einem Kolloquium u.a. anhand der Beurteilung einer Fallsammlung
Anforderungen an das Labor:
- Untersuchung von mindestens 50.000 Erstscreeningproben innerhalb eines Jahres
- Ausstattung mit entsprechenden technischen Einrichtungen und qualifiziertem Personal - belegt durch Akkreditierung für medizinische Laborleistungen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH)
- Versendung der Filterpapierkarten an die Einsender der Proben
- Erstellung und vierteljährliche Aktualisierung eines Verzeichnisses der nächsterreichbaren Zentren mit pädiatrischen Stoffwechselspezialisten oder Endokrinologen mit 24-stündiger Erreichbarkeit
- Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 Gendiagnostikgesetz
- Vorhaltung aktueller Listen mit Mukoviszidose-spezialisierten Einrichtungen
Zusätzliche Anforderungen:
- Einhaltung der Verpflichtungen zur Qualitätssicherung