MRT der Mamma
MRT der Mamma
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung)
Abrechenbare EBM-Nummern:
- 34431 MRT - Untersuchung(en) der weiblichen Brustdrüse
Antragsberechtigung:
Fachärzte für
- Diagnostische Radiologie
- Radiologische Diagnostik
- Radiologie
Fachliche Qualifikation:
Durch Zeugnisse/Bescheinigungen/Urkunden nachzuweisen:
- Erfüllung der Voraussetzungen für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet Radiologie
- Selbständige Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma bei mindestens 200 Patienten mit mindestens 50% histologisch gesicherten Befunden unter Anleitung
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium