Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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MRSA

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Anke Schmidt

MRSA

Rechtsgrundlage:

Zum 1. Juli 2016 Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus.

Abrechenbare Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM:

Abschnitt 30.12 (mit Ausnahme der Laborziffern nach den GOP 30954 und 30956)

Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:

Vertragsärzte mit:

  • der Zusatzweiterbildung "Infektiologie" und/oder
  • Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung angebotenen Fortbildungsseminar "Ambulante MRSA-Versorgung" (Dauer mindestens 3 Stunden) oder an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Online-Training mit anschließendem Fragebogentest.

Die Möglichkeit zum online-Training mit anschließender Lernerfolgskontrolle steht in unserem Portal KVSA-online bereit.

Zusätzliche Anforderungen:

  • Durchführung der Diagnostik und ggf. ambulanten Eradikationstherapie nach den Inhalten des Fortbildungsseminars bzw. des Online-Trainings und der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (u. a. RKI-Ratgeber für Ärzte) mit unterstützender Einbeziehung der Kenntnisse des Projektes EurSafety Health net / EUREGIO MRSA-net.
  • Organisation in einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder
  • sofern kein MRSA-Netzwerk existiert, Beratung bei dem zuständigen Gesundheitsamt einholen
  • Anerkennung der MRSA-Fallkonferenzen und/oder regionale Netzwerkkonferenzen nach bestimmten Kriterien von der Kassenärztlichen Vereinigung

 Folgende Netzwerke arbeiten in Sachsen-Anhalt

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