MRSA
MRSA
Rechtsgrundlage:
Abrechenbare Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM:
Abschnitt 30.12 (mit Ausnahme der Laborziffern nach den GOP 30954 und 30956)
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:
Vertragsärzte mit:
- der Zusatzweiterbildung "Infektiologie" und/oder
- Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung angebotenen Fortbildungsseminar "Ambulante MRSA-Versorgung" (Dauer mindestens 3 Stunden) oder an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Online-Training mit anschließendem Fragebogentest.
Die Möglichkeit zum online-Training mit anschließender Lernerfolgskontrolle steht in unserem Portal KVSA-online bereit.
Zusätzliche Anforderungen:
- Durchführung der Diagnostik und ggf. ambulanten Eradikationstherapie nach den Inhalten des Fortbildungsseminars bzw. des Online-Trainings und der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (u. a. RKI-Ratgeber für Ärzte) mit unterstützender Einbeziehung der Kenntnisse des Projektes EurSafety Health net / EUREGIO MRSA-net.
- Organisation in einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder
- sofern kein MRSA-Netzwerk existiert, Beratung bei dem zuständigen Gesundheitsamt einholen
- Anerkennung der MRSA-Fallkonferenzen und/oder regionale Netzwerkkonferenzen nach bestimmten Kriterien von der Kassenärztlichen Vereinigung