Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Molekulargenetik

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Anke Schmidt

Molekulargenetik

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen 

Abrechenbare EBM-Nummern:

Unterabschnitt 11.4.2 des EBM

Antragsberechtigung:

  • Fachärzte für Humangenetik
  • Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
  • Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
  • Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin 

Fachliche Qualifikation:

Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung oder Zusatzbezeichnung oder der fakultativen Weiterbildung gemäß § 3 der Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik:

         Fachärzte für Humangentik, Laboratoriumsmedizin, Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung
         Medizinische Genetik und ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin

Zusätzliche Anforderungen:

  • Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an die Indikationsstellung, die Durchführung, Organisation und Dokumentation,
  • nach den Vorgaben der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen Etablierung eines Systems der internen Qualitätssicherung sowie regelmäßige Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • Erstellung einer elektronischen Jahresstatistik zur Dokumentation

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