Molekulargenetik
Molekulargenetik
Rechtsgrundlage:
Abrechenbare EBM-Nummern:
Unterabschnitt 11.4.2 des EBM
Antragsberechtigung:
- Fachärzte für Humangenetik
- Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
- Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
Fachliche Qualifikation:
Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung oder Zusatzbezeichnung oder der fakultativen Weiterbildung gemäß § 3 der Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik:
Fachärzte für Humangentik, Laboratoriumsmedizin, Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung
Medizinische Genetik und ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
Zusätzliche Anforderungen:
- Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an die Indikationsstellung, die Durchführung, Organisation und Dokumentation,
- nach den Vorgaben der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen Etablierung eines Systems der internen Qualitätssicherung sowie regelmäßige Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- Erstellung einer elektronischen Jahresstatistik zur Dokumentation