Mammographie
Mammographie
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung)
Die KBV hat die Broschüre "Bildqualität in der Mammographie" aktualisiert. Diese finden Sie hier als Download.
Abrechenbare EBM-Ziffern:
- 34270 Mammographie
- 34272 Mamma- Teilaufnahme
Antragsberechtigung:
Fachärzte für
- Radiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe – Röntgendiagnostik der Mamma
Fachliche Qualifikation:
Durch Zeugnisse/Bescheinigungen nachzuweisen:
- Untersuchungen, Befundungen und Einstellungen des Strahlengangs
· Palpation und Inspektion der Mammae unter Anleitung bei mindestens 500 Patientinnen
· Selbständige Befundung von Mammographien unter Anleitung in mindestens 500 Fällen
· Persönliche Einstellungen des Strahlengangs bei mindestens 100 Patientinnen - Nachweis über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 47 StrlSchV
- Erfolgreiche Teilnahme an der Beurteilung von Mammographieaufnahmen nach Abschnitt C der Mammographie-Vereinbarung (Fallsammlungsprüfung).