Liposuktion bei Lipödem im Stadium III
Liposuktion bei Lipödem im Stadium III
Rechtsgrundlage:
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III (QS-RL Liposuktion)
Abrechenbare EBM-Ziffern:
- 31096, 31097, 31098 (ambulante OP)
- 36096, 36097, 36098 (belegärztliche OP)
Antragsberechtigung:
- Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie oder
- operativ tätiger Facharzt mit Liposuktion im Fachgebiet
Fachliche Qualifikation:
- Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie oder
- operativ tätiger Facharzt mit Liposuktion im Fachgebiet
und
selbstständige Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in 50 oder mehr Fällen vor Inkrafttreten der QS-RL Liposuktion am 07.12.2019
oder
Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in 20 oder mehr Fällen innerhalb von zwei Jahre unter Anleitung eines vereits erfahrenen Anwenders (bei Neuanwendung auf Basis der QS-RL Liposuktion)
Zur Anleitung berechtigt ist, wer die Liposuktion bei Lipidödem in 50 oder mehr Fällen selbstständig durchgeführt hat.
Zusätzliche Anforderungen:
- Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V
- Teilnahme an der Stichprobenprüfung
- Ggf. Anerkennung als Belegarzt
Beachtung der Vorgaben der QS-RL Liposuktion zu:
- Methode
- Diagnose und Indikationsstellung einschl. Dokumentation
- Operations- und Notfallplanung
- Möglichkeit intensivmedizinischer Behandlung und stationärer Notfalloperation, ggf. durch Kooperation mit einer Einrichtung