Laboratoriumsuntersuchungen (spezielle)
Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen
Rechtsgrundlage
Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor nach § 135 Abs. 2 SGB V
Abrechenbare EBM-Nummern
Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 32.3 und entsprechender laboratoriumsmedizinischer Leistungen des Abschnitts 1.7 sowie der GOP 01763, 01769 und 19328 des EBM
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation
Fachliche Befähigung gilt mit der Facharztbezeichnung als nachgewiesen:
- Laboratoriumsmedizin: GOP Abschnitt 32.3 und entspr. aus Abschnitt 1.7 sowie der GOP 01763, 01767, 01769 und 19328 des EBM
- Mikrobiologie, Virologie, Infektionsepidemiologie: mikroskopischer, biochemischer, immunologischer und molekularbiologischer Leistungen zum Nachweis von Bakterien, Viren, Pilzen und anderen übertragbaren Agenzien des Abschnitts 32.3 und entspr. aus Abschnitt 1.7 sowie der GOP 01763, 01767, 01769 und 19328 des EBM*
- Transfusionsmedizin: immungenetischer, immunhämatologischer und/oder infektionsimmunologischer Leistungen des Abschnitts 32.3 und entspr. aus Abschnitt 1.7 EBM einschließlich der Verträglichkeitsuntersuchungen an korpuskulären und plasmatischen Bestandteilen des Blutes sowie an blutbildenden Zellen*
- Gemäß EBM-Regelung, dass die fachliche Befähigung für Vertragsärzte für Vertragsärzte bestimmter Fachgruppen als nachgewiesen gilt (z.B. Humangenetik und (Neuro-) Pathologie) für die Durchführung und Abrechnung der jeweils genannten Leistungen des Abschnitts 32.3 sowie der GOP 01763, 01767 und 01769 des EBM
*Bei abgeleisteten und anerkannten mindestens 12-monatigen Weiterbildungsabschnitt im Gebiet Laboratoriumsmedizin gilt die fachliche Befähigung für in diesem Zeitraum erworbene und im Weiterbildungszeugnis bescheinigte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zur Durchführung mikroskopischer Untersuchungen, Funktions-, Gerinnungs-, klinisch-chemischer und immunologischer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen ebenfalls als nachgewiesen.
Fachärzte anderer Gebiete:
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium:
- Prüfung der fachlichen Befähigung und der Kenntnisse der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) auf der Grundlage des zuvor eingereichten Konzepts zu den beantragten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen
- Zulassung zum Kolloquium:
- Zeugnisse über den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die jeweils beantragten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen, je
1. von dem zur jeweiligen Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein
müssen und
2. insbesondere folgende Angaben enthalten sollen:
a. Überblick über die in der Einrichtung, in der die Weiterbildung
stattfand, angewandten labormedizinischen Methoden und
untersuchten Parameter,
b. Aufstellung der vom Antragsteller unter Anleitung erbrachten und
selbstständig durchgeführten Laboratoriumsuntersuchungen und die
dafür jeweils aufgewendete Ausbildungszeit,
c. Nachweis über selbst durchgeführte Fehleranalyse- und
Korrekturmaßnahmen - Vorlage eines Konzeptes zu den beantragten Leistungen:
a. Leistungsverzeichnis der durchgeführten Untersuchungsverfahren und
der Untersuchungsmaterialien je Analyt,
b. Angaben zur räumlichen und technischen Ausstattung der geplanten
Einrichtung
c. Angaben zur geplanten personellen Struktur der Einrichtung
- Zeugnisse über den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die jeweils beantragten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen, je
Zusätzliche Anforderungen
- Nachweis zum internen Qualitätsmanagement innerhalb von 12 Monaten
- erfolgreiche Teilnahme an der Stichprobenprüfung zur internen und externen Qualitätssicherung gemäß der RiliBÄK
- alternativ: Nachweis der Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 15189
Hinweise zur Qualitätssicherung für Laboruntersuchungen in der Arztpraxis
- Qualitätssicherung bei Laboruntersuchungen
- Kommentar der Laborkommission zur Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)
- Laborpfade
Stichprobenprüfungen - Umsetzungshilfen und Musterdokumente der KVSA
Musterdokumente aus QEP®:
- 3.1.2 (2) Einarbeitungsplan
- 3.2.2 (1) Fortbildungsplan
- 4.2.2 (1) Geräteeinweisung
- 4.1.2 (1) Organigramm
- 2.1.3 / 5.2.3 Fehler- und Ereignisdokumentation
- 4.2.3 (2) Temperaturüberwachung
Umsetzungshilfen:
- Von der Kaffeemaschine bis zur EDV-Anlage: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte (PRO 9/2014)
- Eine Unterstützungshilfe zur Strukturierung des dokumentierten Qualitätsmanagements für den Laborbereich bietet die Rili-BÄK mit der Übersicht über den strukturierten Aufbau und die Inhalte in: Teil A Nr. 7.1 Dokumentation des Qualitätsmanagements bzw. in 7.1.1