Künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung
Rechtsgrundlage:
- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung)
- Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach diesen Richtlinien dürfen nur Ärzte erbringen, die eine Genehmigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt gemäß § 121a SGB V zur Durch-führung dieser Maßnahmen erhalten haben.
Abrechenbare EBM-Nummern:
- 08520 - Beratung des Ehepaares
- 08531 - Intrazervikale, intrauterine oder intratubare homologe Insemination nach hormoneller Stimulation
- 08535 - Stimulationsbehandlung zur In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder zum intratubaren Gametentransfer (GIFT)
- 08537 - Ultraschallgezielte und/oder laparoskopische Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme
- 08538 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 08537 bei ambulanter Durchführung
- 08539 - Identifizierung von Eizelle(n) in der Follikelflüssigkeit und Beurteilung der Reifestadien der Eizelle(n), nach Durchführung einer ultraschallgezielten und/oder einer laparaskopischen Follikelpunktion
- 08550 - Extrakorporale Befruchtung mit natürlicher Eizell-Spermien-Interaktion (IVF), einschl. Kultivierung bis längstens zum Embryo-Transfer (ET)
- 08555 - Extrakorporale Befruchtung mittels ICSI, einschl. Kultivierung längstens bis zum ET
- 08558 - ET, ggf. als Zygotentransfer und/oder als intratubarer Embryo-Transfer (EIFT) oder GIFT
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt bzw. fakultativer Weiterbildung im Gebiet Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
zusätzliche Anforderungen:
durch Zeugnisse/Bescheinigungen/Urkunden nachzuweisen:
Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Gebieten:
· Endokrinologie der Reproduktion
· Gynäkologische Sonographie
· Operative Gynäkologie
· Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur
· Andrologie
· Psychosomatische GrundversorgungAls Nachweis sind folgende Abrechnungsgenehmigungen erforderlich:
· Durchführung der psychosomatischen Grundversorgung
· Durchführung von ambulanten Operationen und stationsersetzenden
Eingriffen nach § 115b Abs. 1 SGB V
· Durchführung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik:
- der weiblichen Genitalorgane
sowie
Bekanntgabe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, mit welchem Laboratorium die Zusammenarbeit für die nach diesen Maßnahmen erforderlichen Laboruntersuchungen erfolgt.