Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Künstliche Befruchtung

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Anke Schmidt

Künstliche Befruchtung

Rechtsgrundlage:

  • Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung
  • Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach diesen Richtlinien dürfen nur Ärzte erbringen, die eine Genehmigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt gemäß § 121a SGB V zur Durch-führung dieser Maßnahmen erhalten haben.

Abrechenbare EBM-Nummern:

  • 08520 - Beratung des Ehepaares
  • 08531 - Intrazervikale, intrauterine oder intratubare homologe Insemination nach hormoneller Stimulation
  • 08535 - Stimulationsbehandlung zur In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder zum intratubaren Gametentransfer (GIFT)
  • 08537 - Ultraschallgezielte und/oder laparoskopische Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme
  • 08538 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 08537 bei ambulanter Durchführung
  • 08539 - Identifizierung von Eizelle(n) in der Follikelflüssigkeit und Beurteilung der Reifestadien der Eizelle(n), nach Durchführung einer ultraschallgezielten und/oder einer laparaskopischen Follikelpunktion
  • 08550 - Extrakorporale Befruchtung mit natürlicher Eizell-Spermien-Interaktion (IVF), einschl. Kultivierung bis längstens zum Embryo-Transfer (ET)
  • 08555 - Extrakorporale Befruchtung mittels ICSI, einschl. Kultivierung längstens bis zum ET
  • 08558 - ET, ggf. als Zygotentransfer und/oder als intratubarer Embryo-Transfer (EIFT) oder GIFT

Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt bzw. fakultativer Weiterbildung im Gebiet Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

zusätzliche Anforderungen:

durch Zeugnisse/Bescheinigungen/Urkunden nachzuweisen:

  • Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Gebieten:

  • · Endokrinologie der Reproduktion
    · Gynäkologische Sonographie
    · Operative Gynäkologie
    · Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur
    · Andrologie
    · Psychosomatische Grundversorgung

  • Als Nachweis sind folgende Abrechnungsgenehmigungen erforderlich:

  • · Durchführung der psychosomatischen Grundversorgung
    · Durchführung von ambulanten Operationen und stationsersetzenden
       Eingriffen nach § 115b Abs. 1 SGB V
    · Durchführung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik:
      - der weiblichen Genitalorgane

sowie

  • Bekanntgabe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, mit welchem Laboratorium die Zusammenarbeit für die nach diesen Maßnahmen erforderlichen Laboruntersuchungen erfolgt.

Ansprechpartner

Anke Schmidt