Invasive Kardiologie
Invasive Kardiologie
Rechtsgrundlage:
Voraussetzungen gem. § 135 Abs.2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) vom 03.09.1999
Abrechenbare EBM-Nummern:
- 34291 - Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie
- 34292 - Zuschlag
Antragsberechtigung:
- Schwerpunktbezeichnung "Kardiologie"
Fachliche Qualifikation:
Zum Nachweis werden Zeugnisse und Bescheinigungen benötigt, die folgendes bestätigen:
- eine 3-jährige kontinuierliche ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung
- Selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 1000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Antragstellung sowie
von 300 therapeutischen Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung - Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung
Zusätzliche Anforderungen:
Anforderungen bez. Organisation, Nachbetreuung, Dokumentation sowie apparative Voraussetzungen