Intravitreale Medikamenteneingabe
Intravitreale Medikamenteneingabe
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe (Qualitätssicherungsvereinbarung IVM)
Abrechenbare EBM-Nummern bei Vorliegen:
- einer neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD),
- einer Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ),
- einer Visusbeeinträchtigung infolge eines Makulaödems (MÖ) aufgrund eines retinalen Venenverschlusses [Venenastverschluss (VAV) oder Zentralvenenverschluss (ZVV)],
- einer chorioidalen Neovaskularisation (CNV),
- einer vitreomakulären Traktion (VMT) bei Erwachsenen, auch im Zusammenhang mit einem Makulaloch ≤ 400 Mikrometer (µm) Durchmesser sowie
- einer nicht infektiösen Entzündung des posterioren Augensegments (Uveitis intermedia und/oder posterior) umfasst die IVM zur Prävention eines Rückfalls bei rezidivierender, nicht infektiöser Uveitis, welche den hinteren Augenabschnitt betrifft
- einer proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR)
• 31371 / 36371 rechtes Auge
• 31372 / 36372 linkes Auge
• 31373 / 36373 beide Augen
Antragsberechtigung:
• Fachärzte für Augenheilkunde
Fachliche Qualifikation:
I. Selbstständige Auswertung unter Anleitung von mindestens 250 Fluoreszenzangiographien am
Augenhintergrund.
und
II. Selbstständige Indikationsstellung und Befundung unter Anleitung von 100 OCT-Untersuchungen am
Augenhintergrund.
oder
Selbstständige Durchführung von mindestens 200 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund.
Die Anleitung unter I. und II. hat bei einem Arzt stattzufinden, der nach der Weiterbildungsordnung in
vollem Umfang zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt ist.
oder
Der anleitende Arzt verfügt nur teilweise über die Weiterbildung und erfüllt zusätzlich die Anforderungen
an die fachliche Befähigung nach dieser Vereinbarung.
und
- Selbstständige Durchführung von 100 intraokularen Eingriffen (ohne Lasertherapie).
und
- Nachweis von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Durchführung von intravitrealen Medikementeneingaben, insbesondere zu aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement, durch:
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von mindestens 4 Stunden Dauer zur intravitrealen
Medikamenteneingabe mit aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement.
► Der Kursleiter muss mindestens 200 intravitreale Medikamenteneingaben selbstständig
durchgeführt und 2.000 Fluoreszenzangiographien selbstständig ausgewertet haben.
oder
- die selbstständige Durchführung von 100 intravitrealen Medikamenteneingaben
oder
- nach dem 1. Januar 2010 erworbene Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten
Zusätzliche Anforderungen:
- Nachweis der räumlichen, apparativ-technischen Ausstattung und der hygienischen Anforderungen:
- Operationsraum (gemäß QS-Vereinbarung zum ambulanten Operieren)
- Anwendung der fachgerechten Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren
- Einhaltung der Hygienevorgaben
- Vorhalten eines OP-Mikroskops
- Ärztliche Dokumentation und erfolgreiche Teilnahme an deren Überprüfung
- Die Indikation und die Durchführung der IVM sind zu dokumentieren.