Hörgeräteversorgung Kinder
Hörgeräteversorgung Kinder
Rechtsgrundlage:
- Die Qualitätssicherungsvereinbarung, die die Einzelheiten der Versorgung für schwerhörige Kinder regelt, ist zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten.
Abrechenbare EBM-Nummern:
Säuglinge, Kleinkinder und Kinder
- 20338 EBM: Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten bei Schwerhörigkeit
- 20339 EBM: Zusatzpauschale für die erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung
- 20340 EBM: Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung
- 20377 EBM: Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 bei Abstimmung mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker
- 20378 EBM: Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 für die Koordination mit pädagogischen Einrichtungen
Antragsberechtigung:
Fachärzte für
- Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
- Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
- Phoniatrie und Pädaudiologie
Fachliche Qualifikation:
Durch Zeugnisse/Bescheinigungen/Urkunden sind nachzuweisen:
- selbständige Durchführung von 50 elektrischen Reaktionsaudiometrien (ERA) im Kindesalter
- selbständige Durchführung von 50 Hörschwellenbestimmungen mit altersbezogenen reaktions-, verhaltens- und spielaudiometrischen Verfahren und 25 Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter
- selbständige Indikationsstellung, Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten einschließlich Gebrauchsschulung im Kindesalter innerhalb der letzten 5 Jahre unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes
- Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen insbesondere bei Kindern sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde
Zusätzliche Anforderungen:
- Anforderungen an die Praxisausstattung
- Elektronische Dokumentation