Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Hörgeräteversorgung Kinder

Ansprechpartner

Kathrin Hanstein

Hörgeräteversorgung Kinder

Rechtsgrundlage:

Abrechenbare EBM-Nummern:

Säuglinge, Kleinkinder und Kinder

  • 20338 EBM: Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten bei Schwerhörigkeit
  • 20339 EBM: Zusatzpauschale für die erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung
  • 20340 EBM: Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung
  • 20377 EBM: Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 bei Abstimmung mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker
  • 20378 EBM: Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 für die Koordination mit pädagogischen Einrichtungen

Antragsberechtigung:

Fachärzte für

  • Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
  • Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
  • Phoniatrie und Pädaudiologie

Fachliche Qualifikation:

Durch Zeugnisse/Bescheinigungen/Urkunden sind nachzuweisen:

  • selbständige Durchführung von 50 elektrischen Reaktionsaudiometrien (ERA) im Kindesalter
  • selbständige Durchführung von 50 Hörschwellenbestimmungen mit altersbezogenen reaktions-, verhaltens- und spielaudiometrischen Verfahren und 25 Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter
  • selbständige Indikationsstellung, Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten einschließlich Gebrauchsschulung im Kindesalter innerhalb der letzten 5 Jahre unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes
  • Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen insbesondere bei Kindern sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde

Zusätzliche Anforderungen:

  • Anforderungen an die Praxisausstattung
  • Elektronische Dokumentation

Ansprechpartner

Kathrin Hanstein