Histopathologie/Hautkrebs-Screenings
Histopathologie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings (Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening)
Abrechenbare EBM-Nummer:
- 19315 Histopathologische Untersuchung
Antragsberechtigung:
- Fachärzte für Pathologie
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie
Fachliche Qualifikation:
Fachärzte für Pathologie:
- Nachweis über die persönliche Befundung von mindestens 15.000 histopathologischen Präparaten, davon
- mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten
vor der Antragstellung oder
- Nachweis der Teilnahme an einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung
innerhalb von 24 Monaten vor der Antragstellung, die durch 8 Fortbildungspunkte oder
durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung belegt wird.
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie:
- Nachweis über die persönliche Befundung von mindestens 6.000 dermatohistologische Präparaten, davon
- mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten
vor der Antragstellung, oder
- Nachweis der Teilnahme an einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung
innerhalb von 24 Monaten vor der Antragstellung, die durch 8 Fortbildungspunkte oder
durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung belegt wird.
Zusätzliche Anforderungen:
Nachweis der apparativen Ausstattung und Archivierung.