Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Histopathologie/Hautkrebs-Screenings

Ansprechpartner

Anke Schmidt

Histopathologie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings (Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening

Abrechenbare EBM-Nummer:

  • 19315 Histopathologische Untersuchung

Antragsberechtigung:

  • Fachärzte für Pathologie
  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie

Fachliche Qualifikation:

Fachärzte für Pathologie:

  • Nachweis über die persönliche Befundung von mindestens 15.000 histopathologischen Präparaten, davon
    - mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten
      vor der Antragstellung oder
    - Nachweis der Teilnahme an einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung
      innerhalb von 24 Monaten vor der Antragstellung, die durch 8 Fortbildungspunkte oder
      durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung belegt wird.

Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie:

  • Nachweis über die persönliche Befundung von mindestens 6.000 dermatohistologische Präparaten, davon
    - mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten
      vor der Antragstellung, oder
    - Nachweis der Teilnahme an einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung
      innerhalb von 24 Monaten vor der Antragstellung, die durch 8 Fortbildungspunkte oder
      durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung belegt wird.

Zusätzliche Anforderungen:

Nachweis der apparativen Ausstattung und Archivierung.

Ansprechpartner

Anke Schmidt