Hautkrebsscreening
Hautkrebsscreening
Rechtsgrundlage:
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie)
Abrechenbare EBM-Nummern:
- 01745 - Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
- 01746 - Zuschlag zur EBM-Nr. 01732 (Check up) für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
Antragsberechtigung:
- Hausärzte
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
und
Fachliche Qualifikation:
Erfolgreiche Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten 8-stündigen Fortbildungsprogramm nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie