Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Hautkrebsscreening

Ansprechpartner

Anke Rößler

Hautkrebsscreening

Rechtsgrundlage:

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Abrechenbare EBM-Nummern:

  • 01745 - Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
  • 01746 - Zuschlag zur EBM-Nr. 01732 (Check up) für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs

Antragsberechtigung:

  • Hausärzte
  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten

und

Fachliche Qualifikation:

Erfolgreiche Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten 8-stündigen Fortbildungsprogramm nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie

Ansprechpartner

Anke Rößler