EMDR
EMDR als Methode der Therapie Posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsenen
Rechtsgrundlage:
§ 6 der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung)
Abrechenbare EBM-Ziffern:
EMDR kann in einer psychotherapeutischen Behandlung Erwachsener eingebunden werden. Es ergeben sich keine gesondert abrechnenbaren EBM-Ziffern.
Antragsberechtigte:
- Ärztliche Psychotherapeuten
- Psychologische Psychotherapeuten
- Fachpsychotherapeuten mit der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Erwachsene
Zusätzliche Anforderungen:
- Zeugnisse und Bescheinigungen über
- mindestens 40 Stunden Theorie der Traumabehandlung und EMDR und
- mindestens 40 Therapieeinheiten Traumabehandlungen in Einzeltherapie- mit mindestens 5 abgeschlossenen Behandlungsabschnitten und
- unter Supervision von mindestens 10 Stunden