Dialyse
Dialyse
Rechtsgrundlage:
- Vereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren)
- Anlage 9.1 zu den Bundesmantelverträgen
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse
Antragsberechtigung:
Fachärzte für
- Innere Medizin / Nephrologie
- Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Qualifikation:
Fachärze für Kinderheilkunde ohne den Schwerpunkt Nephrologie müssen folgende Nachweise durch Vorlage von Zeugnissen erbringen:
- selbständige Durchführung von mindestens 1.000 Dialysebehandlungen unter Anleitung. Davon:
- mindestens 250 Hämodialysen
- mindestens 250 Peritonealdialysen - eine mindestens 24-monatige ständige Tätigkeit in der pädiatrischen Nephrologie unter Anleitung. Davon
- eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der Dialyse unter Anleitung
Die aufgeführten Tätigkeiten sind unter Anleitung bei einem zur Weiterbildung für das Gebiet Kinderheilkunde berechtigten Arzt zu erbringen.
- Teilnahme an einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Qualitätssicherung:
Rechtsgrundlage: Qualitätssicherungs-Richtlinie-Dialyse gem. §§ 136 und 136a SGB V