Blasenfunktionsstörungen/Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin
Blasenfunktionsstörungen/Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin
Rechtsgrundlage:
Abschnitt 8.3 bzw. 26.3 des EBM
Anforderungen:
- 08312 bzw. 26316 - Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin
- 08313 bzw. 26317 - Beobachtung im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin
- 40161 - Kostenpauschale für transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin entspr. GOP 08312 und 26316 für die beim Eingriff eingesetzte(n) zystoskopische Injektionsnadel(n), -kanüle(n) oder -katheter
Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzte für Urologie
Weitere Anforderungen:
- Nachweis von jährlich 8 Fortbildungspunkten durch eine von der Landesärztekammer anerkannte Fortbildung zur "Therapie von Blasenfunktionsstörungen"