Belegärztliche Tätigkeit
Rechtsgrundlage
Anforderungen
- Vorhandensein einer Belegabteilung der entsprechenden Fachrichtung nach den Vorgaben des Krankenhausplans an dem entsprechenden Krankenhaus
- Praxissitz des Vertragsarztes liegt im Einzugsgebiet dieser Belegabteilung
- ausreichende Anzahl Belegbetten (je nach Fachrichtung und Gebietsbezeichnung) im Krankenhaus
- schriftliche Zustimmung des Krankenhauses zur belegärztlichen Tätigkeit
- Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene