Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren
Apheresen als extrakorporale Hämötherapieverfahren
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)
Abrechenbare EBM-Ziffern
- 13620 Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apheresen
- 13621 Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei einer Apherese bei rheumatoider Arthritis
- Sachkosten sind über Einzelverhandlungen mit der leistungspflichtigen Krankenkasse zu klären
Antragsberechtigung
Fachärzte für
- Innere Medizin / Nephrologie
- Kinder- und Jugendmedizin“
Zusätzliche Anforderungen
- organisatorische Anforderungen in der Praxis
- ärztliche Präsenz und Rufbereitschaft
- Pflegerischer Bereitschaftsdienst
- Geschultes Personal
Hinweis:
Die LDL- bzw. Immunapherese darf nur durchgeführt werden, wenn patienten- und verfahrensbezogen eine Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse vorliegt. Dies bedeutet, dass pro Patient vor Einleitung der Apherese ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Dieser ist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt zu richten.