Honorarverteilungsmaßstab ab 2/2020 mit Honorarausgleichsregelung 1/2020 bis 4/2020
Honorarverteilungsmaßstab 2/2020 mit Honorarausgleichsregelung 1/2020 bis 4/2020
Im Nachgang zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hat die Vertreterversammlung der KVSA am 15.04.2020 im Rahmen einer Sondervertreterversammlung Sonderregelungen im ab dem 2. Quartal 2020 geltenden HVM für den Zeitraum der Quartale 1/2020 bis 4/2020 getroffen, um die Fortführung der Praxistätigkeit trotz Einnahmeausfällen aufgrund reduzierter Patienteninanspruchnahmen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie zu ermöglichen. Die Sonderregelungen finden Sie im Abschnitt 5.7 des HVM.