2011
Honorarverteilung 2011
Die wesentlichen Beschlüsse zur Honorarverteilung für das Jahr 2011 wurden durch den (Erweiterten) Bewertungsausschuss gefasst. Danach ist der Regelpunktwert für das Jahr 2011 unverändert auf 3,5048 Cent festgesetzt worden. Dieser Punktwert wurde auf Landesebene durch die Gesamtvertragspartner übernommen und gilt somit auch für Sachsen-Anhalt als Regelpunktwert. Die Festlegung der Leistungen und Leistungsbereiche, die seitens der Krankenkassen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gezahlt werden, entspricht im Wesentlichen denen des Jahres 2010. Abweichend davon wurden durch das Landesschiedsamt Sachsen-Anhalt Ausgabenobergrenzen für die Leistungen der Kapitel 31 und 36 des EBM und gesondert davon für die Wegegelder festgelegt. Bei Überschreitung der Ausgabenobergrenzen erfolgt eine Quotierung der Vergütung der entsprechenden Leistungen.
Die für das Jahr 2010 geltenden Punktwerte für durch Unterversorgung gekennzeichnete Planungsbereiche sind durch das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) für die Jahre 2011 und 2012 ausgesetzt und kommen somit nicht mehr zur Anwendung. Ebenso treten auch die Regelungen für Abschläge auf den Regelpunktwert für Überversorgung nicht in Kraft.
Die für die Berechnungen der RLV und QZV relevanten Beschlüsse finden Sie im Folgenden.
Zum 3. Quartal 2011 hat der Bewertungsausschuss eine Änderung der Aufschlagsregelung auf die RLV für Ärzte in Kooperationsformen beschlossen. Insbesondere wird der Aufschlag auf das RLV für standortübergreifende fachgleiche und fach- und schwerpunktübergreifende Praxen und mit Praxen mit entsprechend angestellten Ärzten nur dann gewährt, wenn ein Kooperationsgrad von mind.10 % besteht.
Die Berechnung des Kooperationsgrades erfolgt jedes Quartal erneut an Hand der im Vorjahresquartal vorliegenden RLV-Fallzahlen an Hand einer durch den Beschluss vorgegebenen Formel. Die Beschlüsse finden Sie auf den nachfolgenden Seiten unter Honorarverteilung für das Quartal 3/2011.