Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Freie Arzt- und Psychotherapiesitze in Sachsen-Anhalt

Freie Arzt- und Psychotherapiesitze in Sachsen-Anhalt

In den untenstehenden Karten finden Sie die Anzahl der freien Stellen je Planungs- und Versorgungsbereich. 

Die Karten sind nach den Versorgungsbereichen der Bedarfsplanungsrichtlinie untergliedert:

  • Hausärztliche Versorgung
    • Allgemeinmedizin, Innere Medizin (hausärztlich)
  • Allgemeine fachärztliche Versorgung
    • Augenheilkunde, Chirurgie und Orthopädie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO-Heilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Nervenheilkunde, Psychotherapie und Urologie
  • Spezialisierte fachärztliche Versorgung
    • Anästhesiologie, Innere Medizin (fachärztlich), Kinder- und Jugendpsychiatrie, Radiologie
  • Gesonderte fachärztliche Versorgung
    • Humangenetik, Laboratoriumsmedizin, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Pathologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin

Wählen Sie den Versorgungsbereich aus und klicken Sie die Region auf der Karte an, um weitere Informationen zu erhalten. Eine Zuordnung der einzelnen Gemeinden zu den Planungsbereichen finden Sie auf folgender Übersicht

(Stand: Beschluss des Landesausschusses über die 61. Versorgungsstandsmitteilung für die vertragsärztliche Versorgung  des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2025)

Hausärztliche Versorgung
  • Hausärztliche Versorgung
  • Allgemeine fachärztliche Versorgung
  • Spezialisierte fachärztliche Versorgung
  • Gesonderte fachärztliche Versorgung

Bei Niederlassungsmöglichkeiten mit Bewerbungsfrist bitte Folgendes beachten:

Begrenzte Zulassungsmöglichkeiten (partielle Entsperrungen)

Es bestehen folgende Besonderheiten bei partiellen Entsperrungen (Stellen mit Bewerbungsfrist):

Waren als Planungsbereiche bezeichnete Gebiete ehemals für Neuzulassung wegen Überversorgung durch Beschluss des Landesausschusses gesperrt und ergeben sich nun eine oder mehrere Niederlassungsmöglichkeit(en) durch mehr Bevölkerung oder den ersatzlosen Verzicht von Ärzten, so wird das Gebiet lediglich "partiell entsperrt".

Die Niederlassungsmöglichkeiten sind durch Beschluss des Landesausschusses der Anzahl nach beschränkt.

Der Zulassungsantrag ist binnen einer durch Beschluss des Landesausschusses festgelegten Frist bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen. Sollten mehr Bewerbungen vorliegen, als Stellen ausgeschrieben wurden, trifft der Zulassungsausschuss eine Auswahlentscheidung gemäß § 26 Abs. 4 Nr. 3 Bedarfsplanungsrichtlinie Ärzte.

Auswahlkriterien sind:

  • berufliche Eignung
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Approbationsalter
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V.
  • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes
  • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (siehe z.B. Fachgebietsschwerpunkt, Feststellungen nach § 35 Bedarfsplanungsrichtlinie)
  • Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung

Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der vom Landesausschuss festgelegten Frist.

ArztgruppePlanungsbereichStellenzahl
in Versorgungsaufträgen
Bewerbungsfrist
PsychotherapeutenHarz0,57.3.2025 bis 25.4.2025
ärztliche PsychotherapeutenMagdeburg12,57.3.2025 bis 25.4.2025
AnästhesistenAnhalt-Bitterfeld/Wittenberg0,57.3.2025 bis 25.4.2025
ärztliche PsychotherapeutenAnhalt-Bitterfeld/Wittenberg1,57.3.2025 bis 25.4.2025