Das Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV, kann vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen Atemwegsinfektionen mit teils sehr schweren Verläufen hervorrufen. „Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Ständige Impfkommission nun für eben diese Hochrisikogruppe eine Prophylaxe empfiehlt, die einen sofortigen Schutz vor schweren RSV-Erkrankungen bieten kann“, betont Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).
Die Prophylaxe, die ähnlich einer Schutzimpfung wirkt, kann die Neugeborenen vor schweren Krankheitsverläufen schützen – und die Kinderarztpraxen vor jährlich im Herbst wiederkehrenden Überlastungen.
„Mit der RSV-Prophylaxe kommt auf die Kinderärzte ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand zu. Der Arzt muss umfassend beraten, die Eltern wollen sich beraten lassen. Das ist vollkommen richtig und verständlich. Doch für eine zusätzliche ärztliche Leistung muss der Gesetzgeber auch zusätzliches Geld bereitstellen. Und das ist momentan noch nicht der Fall. Das kann nicht sein“, kritisiert der KVSA-Vorstandsvorsitzende.
Dr. Jörg Böhme fordert eine schnelle verbindliche Regelung von Vergütung und Abrechnung der RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen. Denn der Herbst und damit die RSV-Saison naht – und die Ständige Impfkommission rät für einen optimalen Schutz zu einer Impfung bereits vor der RSV-Saison.