Die Nase läuft, der Hals kratzt, die Glieder schmerzen… Herbst und Winter sind die Hoch-Zeit für zahlreiche Viren und damit für Atemwegserkrankungen. Übervolle Wartezimmer in vielen Praxen.
Ab sofort müssen Patienten nicht mehr zwingend in die Arztpraxis: Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich.
"Das ist eine gute und wichtige Nachricht für die Patienten und die Praxen", sagt Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Ihn freut die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7. Dezember 2023. Das oberste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mit sofortiger Gültigkeit beschlossen. Nach Kritik am Auslaufen dieser Corona-Sonderregelung zum 1. April 2023 von Seiten der Ärzteschaft - auch von der KVSA, hatte der Gesetzgeber die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung geplant, jedoch erst für das kommende Jahr.
Dass die telefonische Krankschreibung aufgrund Jahreszeit-bedingter steigender Infektionszahlen und stark ausgelasteter Praxen nun vorgezogen wurde, begrüßt die KVSA. "Es mangelt an Ärzten, die Arztzeit wird eine immer wichtigere Ressource. Da ist die telefonische Krankschreibung ein Gewinn für beide Seiten: Patienten müssen die heimischen vier Wände nicht verlassen und senken somit das Infektionsrisiko im Praxis-Wartezimmer. Das Praxis-Team wird entlastet und es ist mehr Zeit für die anderen Patienten", so Dr. Böhme.