„Diese Corona-Sonderregelung hat für die Praxen und für die Patienten einen erheblichen Mehrwert gebracht. Warum daran nicht weiter festgehalten wird, ist unverständlich“, kritisiert Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), dass niedergelassene Ärzte seit 1. April 2023 keine Krankschreibung mehr per Telefon ausstellen dürfen. Ausnahme: Es besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung, beispielsweise bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken.
Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei zu Corona-Zeiten besonders wichtig gewesen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Praxen in den Hoch-Zeiten zu entlasten.
„Die Corona-Infektionen bewegen sich in einem händelbaren Rahmen. Doch die Praxen sind weiterhin enorm belastet – weil es an Ärzten mangelt, weil die Menschen älter werden und deshalb mehr ärztliche Behandlungen benötigen. Und jetzt wird den Praxen auch noch eine effektive und ressourcenschonende Entlastung, die die Telefon-AU gebracht hat, genommen“, sagt Dr. Böhme.
Der KVSA-Vorstand spricht sich für ein Beibehalten der telefonischen Krankschreibung aus. Und zwar nicht nur für Infekte der Atemwege, sondern auch für andere Erkrankungen, die einen Arztbesuch nicht zwingend erfordern. Der Arzt kenne seine Patienten und wisse, ob eine medizinische Einschätzung per Telefon möglich ist oder ob er die Patienten in der Praxis sehen möchte.