Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Für den Erhalt der wohnortnahen haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Versorgung 29. 05. 2024

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vom 29. Mai 2024

 

Die Vertreterversammlung der KVSA sieht in den vorliegenden Gesetzesentwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), insbesondere dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, einen Angriff auf die derzeitige Struktur der Versorgung durch inhabergeführte Arzt- bzw. Psychotherapeutenpraxen.

Statt einer Stärkung dieser niedrigschwelligen wohnortnahen Versorgung durch inhabergeführte Praxen werden vom BMG Gesetzesentwürfe vorgelegt, die eine Schwächung dieser Strukturen zur Folge haben und die bei Umsetzung mit längeren Behandlungswegen für die Patienten verbunden sein werden.

Geht es nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministers und seiner Expertenkommission, werden ambulante Behandlungen an immer weniger Standorten zentralisiert – auf Kosten der besonderen Nähe zwischen Patienten und ihren Ärzten, wie wir sie heute kennen und wie sie von den Patienten geschätzt und eingefordert wird.

Ein Gesetzesvorhaben, welches einige positive Aspekte enthält, ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Das Ziel, die hausärztliche Versorgung durch eine Entbudgetierung dieser Leistungen zu stärken, ist sehr zu begrüßen. Allerdings kann es durch die geplante Veränderung der Abrechnungssystematik zu erheblichen Honorarumverteilungen zwischen den Ärzten kommen, so dass die gewünschten positiven Wirkungen konterkariert werden. Die in diesem Gesetzentwurf fehlende Entbudgetierung der fachärztlichen Leistungen muss nun schnellstmöglich folgen.

Die Vertreterversammlung der KVSA fordert daher vom Gesetzgeber:
•    eine Ambulantisierung der Versorgung mit gleichen Spielregeln für Krankenhäuser und Praxen statt einer einseitigen Organisation der ambulanten Versorgung aus Krankenhäusern mit Steuermitteln
•    die vollständige Vergütung aller erbrachten haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Leistungen durch die Entbudgetierung aller Leistungen nach dem Prinzip der Entbudgetierung der Kinderärzte
•    die Ausgestaltung der Abrechnungssystematik ohne innerärztliche Umverteilung, um Praxen nicht in ihrer Existenz zu gefährden  
•    die jährliche zeitnahe Weiterentwicklung der Vergütung entsprechend den tatsächlichen Kostensteigerungen in den Praxen
•    den angekündigten konsequenten Abbau vermeidbarer Bürokratie
•    die fehlerfreie Funktion der gesetzlich geforderten digitalen Anwendungen in den Praxen
•    die Abschaffung der Regresse für ärztliche Behandlungen und Verordnungen
•    eine stärkere Fokussierung auf die ambulante Weiterbildung und die gesicherte Finanzierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Weiterbildung.


Hintergrund:
Ein wesentliches Element des deutschen Gesundheitswesens ist die wohnortnahe niedrigschwellige haus- und fachärztliche sowie psychotherapeutische Versorgung durch mehr als 4300 Praxen allein in Sachsen-Anhalt. Diese 4300 Praxen erbringen pro Jahr über 16 Millionen Behandlungsfälle und versorgen damit den größten Teil der Gesundheitsprobleme der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Dieses niedrigschwellige wohnortnahe Versorgungsangebot, welches von den Bürgern sehr geschätzt wird, ist in akuter Gefahr.

Ziel des Bundesgesundheitsministers scheint es zu sein, einen Systemwechsel anzustreben und diese dem Bürger vertraute Struktur des Gesundheitssystems in Deutschland in Frage zu stellen.

Kleine Krankenhäuser, die in ihrer bestehenden Struktur wirtschaftlich nicht tragfähig sind, sollen nach dem Wunsch des BMG als sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen für ambulante haus- und fachärztliche Leistungen geöffnet werden. Dabei sollen sie – mit Steuermitteln gefördert – in Konkurrenz zu den freiberuflich tätigen Haus- und Fachärzten tätig werden. Im Ergebnis wird das aber die wohnortnahe Versorgung in der Fläche nicht verbessern. Auch in kleinen Krankenhäusern besteht schon heute ein Personalmangel im ärztlichen und pflegerischen Bereich.