Die Neupatientenregelung wird ab Januar 2023 gestrichen, die offene Sprechstunde begrenzt. „Die Politik weiß um die Auswirkungen ihrer Entscheidungen. Sie weiß, dass sich damit die ambulante Versorgung verschlechtern wird - und nimmt dies wissentlich in Kauf“, übt Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Kritik am Beschluss des Bundestages vom gestrigen
20. Oktober 2022.
Regelungen, die sich in der Patientenversorgung bewährt haben, werden abgeschafft. Vergütungen von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen werden auf absoluter Sparflamme gehalten. Inflation, explodierende Energie- und Betriebskosten bleiben bislang unberücksichtigt. Die Folgen liegen auf der Hand: Viele Praxen werden ihre Leistungsangebote im bisherigen Umfang nicht mehr vorhalten können. Die Patienten werden sich auf weniger Termine, längere Wartezeiten auf Behandlungstermine und kürzere Behandlungszeiten einstellen müssen.
„Die aktuelle Entwicklung auf bundespolitischer Ebene ist für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten ein Schlag ins Gesicht. Das Aus der Neupatientenregelung zeigt uns: Es geht nicht um eine gute ambulante Versorgung, es geht nur ums Sparen, um das Stopfen von finanziellen Löchern“, ärgert sich Dr. Böhme über die Art und Weise, wie mit Vertragsärzten, Psychotherapeuten und Patienten umgegangen wird.