Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Finanzierung der Kosten der Telematik-Infrastruktur (TI) in der vertragsärztlichen Versorgung neu geregelt. Seit 1. Juli 2023 gilt: Die Pauschalen für Ausstattungs- und Betriebskosten der TI werden monatlich an die Praxen ausgezahlt – statt wie bisher einmalig. Für die Umsetzung gibt es keine Übergangsfrist. Fehlen Anwendungen, kommt es zu drastischen Kürzungen der Pauschale – bis hin zur Streichung.
Bei dieser Festlegung vom 27. Juni 2023 handelt es sich um eine Ersatzvornahme des BMG, da sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht auf eine Vereinbarung einigen konnten. Kernproblem ist und war die Frage der vollständigen Erstattung sämtlicher mit der Digitalisierung entstandener Kosten.
Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der KVSA, kritisiert: „Durch die neu eingeführte, bis zu 60 Monate dauernde Erstattung der Auslagen der Arztpraxen für die TI wird wieder die Unbeständigkeit von politischen Versprechen aufgezeigt, zur Abschreckung des ärztlichen Nachwuchses. Die vorgesehenen Kürzungen der Erstattungen sind überzogen, die Berechnung der TI-Pauschalen weiterhin nicht kostendeckend, für eine ordnungsgemäße Umsetzung gibt es keine Übergangsfrist. Sanktionen führen nicht zum Erfolg, sondern nur zu Frust und einer inneren Verweigerungshaltung. Durch niedrige Pauschalen wird Vieles ausgelöst, aber bestimmt keine Innovationsfreude.“
Ob die sofortige Umsetzung – erzwungen durch die Ersatzvornahme des BMG – tatsächlich notwendig ist, muss bezweifelt werden. Viele Details sind noch ungeklärt und belasten die Arztpraxen damit zusätzlich. Insofern ein „Schnellschuss“ ohne Not.