Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Pressemitteilungen Archiv Detail

Bei Enddarm-Erkrankungen und Leistenbrüchen Krankenhausaufenthalt vermeiden 14. 03. 2023

Gemeinsame Pressemitteilung von Kooperation zwischen AOK, Kassenärztlicher Vereinigung und MVZ „Im AltstadtQuartier“

 

Die AOK Sachsen-Anhalt baut das Angebot für ihre Versicherten weiter aus. Dank einer Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) „Im AltstadtQuartier“ GmbH müssen Menschen mit proktologischen Erkrankungen (Beschwerden am Darmausgang) und Bauchwandhernien wie Leisten-, Nabel- oder Narbenbrüchen für eine Behandlung nicht mehr zwingend ins Krankenhaus.

Das MVZ „Im AltstadtQuartier“ GmbH mit integriertem ambulanten Operationszentrum ist unter anderem auf die Behandlung und auf operative Eingriffe bei Hernien und proktologischen Erkrankungen spezialisiert. Bauchwandhernien sind Öffnungen oder Schwachstellen in der Bauchwand, durch die Eingeweide in der Bauchhöhle austreten können. Zu den proktologischen Erkrankungen zählen beispielsweise Hämorrhoiden oder Analfissuren.

Zu einem Teil lassen sich diese Erkrankungen falls notwendig ambulant operieren. Wenn nicht, müssen die Betroffenen ins Krankenhaus. Allein 2022 betraf das bei der AOK Sachsen-Anhalt über 4.000 Versicherte. Doch dank einer Kooperation können Betroffene ab sofort auch im MVZ „Im AltstadtQuartier“ in Magdeburg kurzstationär aufgenommen und behandelt werden, wenn der Gesundheitszustand es zulässt.

Der Vorteil: Der niedergelassene Arzt im MVZ ist nicht nur Operateur, sondern übernimmt sowohl die Diagnostik als auch die Nachbehandlung. „Die Belastungen der Patientinnen und Patienten halten wir so gering und Risiken werden minimiert. Den Versicherten bleibt ein Krankenhausaufenthalt erspart, was die meisten Menschen als Erleichterung empfinden. Kurzstationär kann im besten Falle heißen, nach einer überwachten Nacht geht es nach Hause. Zudem entfällt die übliche Zuzahlung für das Krankenhaus“, erklärt Kay Nitschke, Leiter ärztliche Versorgung bei der AOK Sachsen-Anhalt.

„Durch die vertraglich festgelegten standardisierten Abläufe dauert der kurzstationäre Aufenthalt im MVZ ein bis maximal drei Tage. Auch die mit der Operation in Zusammenhang stehenden Leistungen nach der Operation sowie die Versorgung der Patienten mit Arznei- und Verbandmitteln und die Nachbetreuung sind geregelt“, sagt Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

„In den letzten Jahren wurde zunehmend die Erfahrung gemacht, dass es durchaus eine Patientengruppe gibt, die nicht zwingend stationär operiert werden muss, für die aber ein operativer Eingriff und deren unmittelbar postoperative Nachversorgung aus medizinischer bzw. sozialer Sicht eine ambulante Operation nicht indiziert. Die Operationen von kleineren bis mittelgroßen Bauchwandhernien erfolgen mittlerweile durch etablierte minimalinvasive Verfahren, verbunden mit zügiger Mobilisation und schneller Genesung und bieten sich somit im ambulanten Setting an. Gleiches gilt für proktologische Operationen, die sich sinnvoll ambulant mit kurzer Übernachtung umsetzen lassen“, erläutert Dr. med. Stephan Dalicho, Geschäftsführer und chirurgischer Leiter des MVZ „Im AltstadtQuartier“.

Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Ein regelmäßiges Monitoring sichert die gleichbleibend hohe Qualität. Ein wichtiges Kriterium für das Erlangen fachlicher Routine bei medizinischen Operationen sind dafür notwendige Fallzahlen. Mit dem Vertrag soll diese Spezialisierung weiter gefördert und im Interesse der Versicherten genutzt werden.