Pflegeheimversorgung
Pflegeheimversorgung
Der Vertrag zur medizinischen Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen soll dazu beitragen, dass die ärztliche Versorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen flächendeckend sichergestellt und die Prozessqualität auf Basis eines einheitlichen Standards erhöht wird. Ziel ist die Verbesserung der Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit. Funktionierende Strukturen für eine kooperative Tätigkeit von Vertragsärzten mit allen an der Pflege in vollstationären Einrichtungen Beteiligten sollen durch Kooperation und Informationsaustausch intensiviert und gestärkt werden.