M1-Mädchensprechstunde
M1-Mädchensprechstunde
Der Vertrag "M1-Mädchensprechstunde" wurde auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem BKK Landesverband Bayern verhandelt und ist bundesweit gültig.
Das Versorgungsangebot richtet sich an Mädchen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren. Um dies nutzen zu können, muss das Mädchen bei einer der am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sein.
Wesentlicher Bestandteil des Versorgungskonzepts ist ein umfangreicher Fragebogen, der speziell für den Vertrag entwickelt wurde und die wesentlichen Aspekte der Themen Zyklus, Geschlechtsentwicklung sowie sexuelle Gesundheit abdeckt. Ein weiterer Bestandteil ist eine körperliche Untersuchung. Dieser Bestandteil ist fakultativ. Dabei handelt es sich explizit nicht um eine gynäkologische Untersuchung, sondern in erster Linie um die Beurteilung der Pubertätsentwicklung. Eine Impfberatung rundet das Versorgungskonzept ab.