Diabetisches Fußsyndrom
Diabetes mellitus - Vereinbarungen diabetischer Fuß
Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten Einrichtungen erforderlich.
Im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes haben sich die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus sowie der BKK Landesverband Mitte ab 1. Januar 2024 auf einen überarbeiteten Leistungsinhaltder Vereinbarung zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß verständigt.
Für Versicherte der Ersatzkassen bleiben die Regelungen und die Abrechnung aller mit der bisherigen Fußvereinbarung in Zusammenhang stehenden Abrechnungsziffern (inkl. Überweisungspauschale zu einer Fußambulanz) bestehen.
Vereinbarung AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
Anlage 1: Mittelbereiche
Anlage 2: Strukturqualität
Anlage 3: Antrag als Fußambulanz
Anlage 4: Antrag als operativ spezialisierte Fußambulanz
Anlage 5: Leistungsbeschreibung und Vergütung
Anlage 6: Dokumentationstabelle und Ergebnisdokumentation
Anlage 7: Dokumentationsbogen/Befunderstellung Fußbehandlung
Anlage 8: Ablauf und Durchführung
2. Protokollnotiz zum Vertrag
Vereinbarung BKK Landesverband Mitte
Anlage 1: Festlegung der Bereiche
Anlage 2: Strukturqualität
Anlage 3: Antrag Arzt als Fußambulanz
Anlage 4: Antrag als operativ spezialisierte Fußambulanz
Anlage 5: Vergütung
Anlage 6: Dokumentationstabelle zur Ergebnisdokumentation
Anlage 7: Dokumentationsbogen/Befunderstellung Fußbehandlung
Anlage 8: Ablauf und Durchführung
Vereinbarung Ersatzkassen
Anlage 1: Festlegung der Bereiche
Anlage 2: Strukturqualität
Anlage 3: Antrag Arzt als Fußambulanz
Anlage 4: Antrag als operativ spezialisierte Fußambulanz
Anlage 5: Vergütung
Anlage 6: Dokumentationstabelle zur Ergebnisdokumentation
Anlage 7: Dokumentationsbogen/Befunderstellung Fußbehandlung
Anlage 8: Ablauf und Durchführung
Die bislang bestehenden Fußambulanzen für Versicherte der Knappschaft bleiben weiterhin bestehen.