Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Diabetisches Fußsyndrom

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Claudia Scherbath

Diabetes mellitus - Vereinbarungen diabetischer Fuß

Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten Einrichtungen erforderlich.

Im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes haben sich die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus sowie der BKK Landesverband Mitte ab 1. Januar 2024 auf einen überarbeiteten Leistungsinhaltder Vereinbarung zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß verständigt.

Für Versicherte der Ersatzkassen wurde die bisherige Vereinbarung im Hinblick auf die Regelungen der AOK Sachsen-Anhalt, IKK gesund plus und BKK Landesverband Mitte ab 1. Januar 2025 angepasst, so dass die Umsetzung und Abrechnung dieser Leistungen bei den benannten Krankenkassen identisch ist.

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Claudia Scherbath