Ambulantes Operieren
Ambulantes Operieren
Hier finden Sie Sonderverträge zu ausgewählten Leistungsbereichen, die eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Alternative bei erforderlichen Operationen zu stationären Aufenthalten bieten.
Diese Verträge mit dem Medizinischen Versorgungszentrum "Herderstraße" regeln eine integrierte Versorgung nach § 140 a ff. SGB V. Ziel ist die Durchführung stationsersetzender gefäßchirurgischer Operationen auf der Basis einer kooperativen und leitlinienbasierten Zusammenarbeit von operativ tätigen Vertragsärzten. Durch die ambulanten Operationsmöglichkeiten i. V. m. einem kurzzeitigen Aufenthalt im MVZ sollen Krankenhausaufenthalte im Interesse der Patienten vermieden werden.
Verträge über die Erbringung stationsersetzender gefäßchirurgischer Operationen
- Vertrag AOK Sachsen-Anhalt
- Beitrittserklärung Knappschaft
- Beitrittserklärung BKK VerbundPlus
- Teilnahmeerklärung Versicherte der BKK VerbundPlus ab 25.05.2018
- Vertrag IKK gesund plus
Weitere Verträge finden Sie im Bereich der KV-M-G mbH: Verträge der KV-Management-Gesellschaft mbh
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Vertrag zum ambulanten Operieren zwischen KBV und Spitzenverband der Krankenkassen
Die Strukturverträge verfolgen das Ziel, die Erbringung ambulanter Katarakt-Operationen zu fördern. In den Verträgen ist die prä- und postoperative Behandlung und Operation geregelt.
Knappschaft