Früherkennung - augenärztlich
Früherkennung - augenärztlich
Rechtsgrundlage:
Rahmenverträge nach § 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung für Versicherte der Knappschaft und der IKK gesund plus.
Abrechenbare EBM-Ziffer:
Das Amblyopiescreening mit der GOP 98090 hat folgenden Inhalt:
- Anamnese, ophtalmologische Familienanamnese, Sichtung eventueller Vorbefunde vom Kinderarzt
- Visusbestimmung (monokular R und L mit altergemäßer Methodik, bei Nystagmus auch binokular)
- Untersuchung auf Stellung der Motilität (Hirschberg- und Brückner-Test, Abdeck- und Aufdecktest, Motilität in die 4 Sekundärpositionen, Stereotest)
- morphologische Untersuchung (Vorderabschnittsbeurteilung, Funduskopie in Miose)
- fakultativ: eine objektive Refraktionsbestimmung (ggf. mit Skiaskopie und/oder Autorefraktometrie)
- Abschlussgespräch: Befunderläuterung, Beratung zur Sehentwicklung, Ausfüllen und Übergabe des Befundbogens
Fachliche Qualifikation:
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Hausärzte mit dem Nachweis über die Durchführung von mindestens 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale