1. Quartal 2023
1. Quartal 2023
Der Gesetzgeber beauftragte im Jahr 2019 KBV, DKG und GKV-Spitzenverband die Förderung der Ambulantisierung voranzutreiben und somit das ambulante Operieren weiterzuentwickeln. Es erfolgen dreiseitige Verhandlungen zur schrittweisen Umsetzung der Weiterführung des ambulanten Operierens gemäß Paragraf 115b SGB V. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Stufen, wobei im Jahr 2023 Stufe 1, durch Aufnahmen von zahlreichen OPS-Kodes in den AOP-Katalog und die Differenzierung nach Schweregraden mit Hilfe von Zuschlägen zur Förderung der Ambulantisierung und Zuschlägen für Reoperationen/Rezidiveingriffe, realisiert wird. Stufe 2, in der komplexere Verfahren in den AOP-Katalog aufgenommen werden sollen, ist im Jahr 2024 geplant.
Beschlüsse:
- Förderung ambulantes Operieren - Aufnahme Unterabschnitt 31.2.20 EBM, Aufnahme Abschnitt 31.2 EBM, Aufnahme weiterer Zeilen Anhang 2
- Aufnahme neuer OPS-Kodes in den Anhang 2 zum EBM
- Anpassung des Anhangs 2 zum EBM an den OPS 2023
- Redaktionelle Änderungen für OPS-Kodes 2022 zu 2023
- Änderung der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation in den EBM
Im Bereich der Augenheilkunde muss ab Januar 2023 bei der Erbringung der Betreuungsleistungen zur intravitrealen Injektion (IVI) nach den GOP 06334 und 06335 bei einer beidseitigen Erbringung die genannte GOP mit einem "B" gekennzeichnet werden (z.B. 06334B). Es erfolgt bei beidseitiger Erbringung der Leistung ein Abschlag von 15 Punkten.
- Aufnahme der GOP 01473: Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA zanadio
- COVID-19-Präexpositionsprophylaxe - Neuer EBM-Abschnitt 1.7.9 und Aufnahme der GOP 01940
- Verlängerung des Beschlusses zur nicht-elektronischen Kommunikation (GOP 01699 und 12230)
- Verlängerung der GOP 01648 im Abschnitt 1.6 EBM - Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte
- Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
- Verlängerung des Authentifizierungszuschlags Videosprechstunde
- Neue medikamentöse Behandlung bei Morbus Pompe
- Streichung GOP 01904 und 01905 aus der Präambel 7.1 Nr. 4 EBM sowie Streichungen in der zweiten Anmerkung zur GOP 25321 im Abschnitt 25.3.2 EBM
- Aufhebung des PFG-Ausschlusses für den Strukturzuschlag zur Gruppentherapie
- Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 01110 in den Abschnitt 1.1 EBM