Screening auf Hepatitis B- und/oder Hepatitis C-Virusinfektion
Screening Hepatitis B und/oder C
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Inhalte der Gesundheitsuntersuchung um ein einmaliges Screening auf eine Hepatitis B- und/oder Hepatitis C-Virusinfektion für Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahres zum 1. Oktober 2021 ergänzt. Dieses Screening soll grundsätzlich im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden.
Für das Screening veranlassen Sie im Labor die Untersuchung mittels Laborüberweisungsschein (Muster10) mit dem zusätzlichen Verweis auf das Screening. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Labor die richtigen Laborleistungen abrechnet und keine Belastung Ihres Wirtschaftlichkeitsbonus erfolgt. Bei einem positiven Befund werden die erforderlichen Untersuchungen durch das Labor aus der gleichen Blutprobe vorgenommen, sodass kein erneuter Überweisungsschein und keine neue Blutprobe erforderlich sind. Bitte klären Sie den Patienten über die durchgeführte Screening-Untersuchung auf, da diese nur durch einen Arzt durchgeführt werden kann.
Abrechnung:
- GOP 01734
- Screening als Zuschlag zur Gesundheitsuntersuchung GOP 01732 für HBs-AG und/oder HCV-AK
- Einmalig bei Versicherten ab vollend. 35. Lebensjahr
- GOP 01744
- Screening als Übergangsregelung, wenn Gesundheitsuntersuchung zwischen 13.02.2018 und 30.09.2021 durchgeführt wurde
- Übergangsregelung läuft am 31.12.2023 aus!
Den Beschluss vom Bewertungsausschuss finden Sie hier.