Übergesetzlicher Urlaubsanspruch
Übergesetzlicher Urlaubsanspruch
Reichlich Zeit zum Erholen. Aus diesem Grund haben wir in unseren Tarif- bzw. Arbeitsverträgen einen übergesetzlichen Urlaubsanspruch verankert, der es dir ermöglicht, Berufliches und Privates gut miteinander zu vereinbaren.
Wir bieten dir:
- mindestens 30 Tage Urlaub
- Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich arbeitsfrei