Hybrid-DRG
Hybrid-DRG
Sachsen-Anhalts Vertragsärzte können Hybrid-DRGs einfach und bürokratiearm über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf etwa 100 weitere Eingriffe geeinigt, die ab 1. Januar 2025 neu im Hybrid-DRG-Katalog aufgenommen werden sollen. Wichtiges zum Thema finden Sie hier zusammengefasst.
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Anlage 1 - Übersicht über die OPS-Codes sowie Anlage 2 - Fallpauschalen
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Abrechnungsvereinbarung inkl. technischer Anlage (Stand 29.02.2024)
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Abrechnungsvereinbarung inkl. technischer Anlage (Stand 29.08.2024)
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Beschluss zu 4/2024 zur anlassbezogenen Übermittlung von Daten zu Operationen
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Grouper-Software zum Ermitteln, ob es sich um eine Hybrid-DRG handelt