Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Digitale Gesundheitsanwendungen

Ansprechpartner

Susanne Wroza

Ansprechpartner

Laura Bieneck

Ansprechpartner

Heike Drünkler

Ansprechpartner

Abrechnung Service


0391 627-8000
0391 627-8108
abrechnung@kvsa.de

Ansprechpartner

Abrechnung Service

Digitale Gesundheitsanwendungen

Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.

DiGA sind Apps oder webbasierte Anwendungen, die dazu bestimmt sind, die Erkennung, Überwachung, Linderung und Behandlung von Krankheiten zu unterstüzen.

Patienten können für DiGA selbst einen Antrag bei der Krankenkasse stellen oder ein Rezept nach ärztlicher oder psychotherapeutischer Entscheidung erhalten.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für digitale Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und im öffentlichen DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind.

Eine Verordnung einer DiGA erfolgt auf einem roten Rezept (Muster 16). Psychotherapeutische Praxen in Sachsen-Anhalt erhalten das Formular Muster 16 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Ansprechpartner ist das Sekretariat der Abteilung Abrechnung.
Auch bei der Verordnung von DiGA gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird bei der Verordnung von DiGA die Nutzung der neuen Verordnungssoftware für digitale Gesundheitsanwendungen verpflichtend sein.

Ursprünglich sollten die Softwarehersteller den Anforderungskatalog für die Verordnungssoftware bis zum 1. Juli 2024 verbindlich umsetzen.
Die KBV hat jedoch mitgeteilt, dass es bei etlichen Softwareherstellern zu erheblichen Verzögerungen bei der Entwicklung der DiGA-Verordnungssoftware komme und eine rechtzeitige Zertifizierung aller Anbieter durch die KBV vor dem 1. Juli 2024 nicht möglich sei.
KBV und GKV-Spitzenverband haben deshalb vereinbart, die Umsetzungsfrist um ein Quartal auf den 1. Oktober 2024 zu verschieben.
DiGA-Verordnungssoftware, die bereits zertifziert wurde, darf auch schon vor diesem Datum eingesetzt werden.

Ansprechpartner

Susanne Wroza

Ansprechpartner

Laura Bieneck

Ansprechpartner

Heike Drünkler

Ansprechpartner

Abrechnung Service


0391 627-8000
0391 627-8108
abrechnung@kvsa.de

Ansprechpartner

Abrechnung Service